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Imker-Anfänger und Fortgeschrittene
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uns und Kurz-Info "Der Bien"
Einführung
in die Imkerei: WikiBooks Online
Einführung in die Imkerei:
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Die
Honigmacher - Schnupperkurs
Empfehlenswerte
Bücher
Imkern Schritt für Schritt:
Für
Einsteiger und Jungimker; Herausgeber: Kaspar Bienefeld
Ökologisch
Imkern: Einfach imkern
nach den Regeln der Natur; Autor Claudia Bentzien
Imkern
mit Dadant; Autor Reiner
Schwarz
(für
Fortgeschrittene,
Dadantbetriebsweise)
Der
Wochenend-Imker: Eine Schule
für
das Imkern mit Magazinen; Autor Karl Weiß
Einfach
imkern: Leitfaden zum Bienen
halten; Autor: Dr. Gerhard Liebig
Für Fortgeschrittene:
Imkern mit angepasstem Brutraum (heißt auch Imkern im Einklang mit der Natur, Arbeitsweise von Bruder Adam);
nach Hans Beer, Autor: A+G Seifried; Leider
etwas schwierig zu lesen, am besten versteht man es, wenn man den Kurs
bei Hans Beer besucht hat.
Meine Betriebsweise: Erfolgreich imkern wie im Kloster Buckfast; Autor: Bruder Adam
Buckfast-Biene in der angepassten Dadant-Beute: die einfachste Art
erfolgreich zu imkern (Dadantbetriebsweise)
Infomaterial,
Kurse, ...
LWG
Bayern,
Fachzentrum
Bienen (Viele
Infos, ausführlich)
Imker
Schule Landsberg,
Kurs Programm
Imkerschule
Warth in
Niederösterreich (Facharbeiter und Meister Ausbildung)
Broschüre "Varroa unter Kontrolle"
Imkereibedarf
Es gibt viele, viele, viele
Onlineshops, Ladengeschäfte
etc. für Imkereibedarf
Wir listen hier eine kleine Auswahl auf, nämlich die, bei denen
wir
selbst eingekauft und gute Erfahrungen gemacht haben
Dachauer Bienenwelt (unser nächstgelegenes Ladengeschäft für Imkereibedarf, hier lassen wir unser Wachs zu Mittelwänden umarbeiten)
Imkertechnik
Wagner (hier
beziehen
wir unsere Beuten)
Holtermann
(breites
Angebot)
Bienen Voigt & Warnholz (breites
Angebot)
Geller (breites
Angebot)
Imkereigeräte Forthofer Österreich (hier
beziehen
wir unsere Edelstahl-Honiglagereimer, aber Achtung, sind etwas scharfkantig am Deckel)
WSE
Werner
Seip (bietet Wachs auch in "Bio Qualität")
Imkereibedarf Muhr hiess früher "Die Oberpfalzwabe"
(bietet
Wachs auch
in "Bio Qualität" und im kleinen Zellenmaß)
Naturfarbe365
(hier beziehen wir Farben, wir
verwenden die Holzlasur " AURO
Aqua-160 " )
rebio Bio Zucker
dreher|bio Bio Zucker
weitere Bio Zucker Lieferanten bisher:
Rapunzel Naturkost, 87764 Legau
Hipp, 85276
Pfaffenhofen
Newstartcenter (hier beziehen wir
unseren Davert Bio-Puderzucker)
Pretsch von Lerchenhorst (Großhandel Honiggläser, liefert Paletten günstig ins Haus)
Schiller &
Mayer (Glas
Großhandel; Honiggläser, schöne Deckel, Flaschen etc.)
Für den Ausbau unseres Verarbeitungsraums hatten wir u.a. folgende Lieferanten:
Die weiße genoppte Wandverkleidung heißt Isotherm und kommt von der Firma Pastnerit in Krems (Österreich).
Man kann die Platten in der Breite von 125 cm kaufen, die Höhe wird wie
gewünscht zugeschnitten (wir haben 200 cm genommen). Die Berechnung des
kompletten Materials hat Pastnerit anhand der Raummaße übernommen und das hat alles prima geklappt (Kleber, Verbindungsleisten, etc.)

Meldung beim Veterinäramt, Meldung von Krankheiten, Betriebsnummer,
Förderung
Formular: Meldung der Bienenvölker nach §
1a der Bienenseuchenverordnung manche Veterinärämter haben eigene Meldeformulare, bitte beim zuständigen Landratsamt nachfragen
Drei Krankheiten der Bienen sind anzeigepflichtig nach der Bienenseuchenverordnung:
- Amerikanische Faulbrut
- Kleiner Beutenkäfer
- Tropilälapsmilbe
weitere Infos dazu finden Sie hier: Bienenseuchenverordnung.
Formular: Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer (zu
Beantragen beim zuständigen AELF)
(AELF)
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in
Bayern (AELF)
Förderung investiver Maßnahmen in der
Bienenhaltung
Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren für Öko-Imker Achtung: der Antrag muss ab 2017 für das Folgejahr (erstmals 2018) bereits bis September 2017 gestellt werden!
Verbände
D.I.B
(Deutscher
Imkerbund e.V.)
Das DIB-Honigglas ist deutschlandweit sehr bekannt und hat nach Angaben des DIB eine Rücklaufquote von rund 90 %,
d.h. fast alle Gläser werden wieder zurück zum Imker gebracht.
Leider hat dieses Glas einen Plastikdeckel mit Karton-Deckeleinlage
und ist damit nicht zu 100 % luftdicht. Für frisch abgefüllten Honig eignet es sich trotzdem gut.
Vorraussetung zur Nutzung des DIB Glases ist due Absolvierung des Honogkurses.
LVBI
(Landesverbandes
Bayerischer
Imker e.V.)
V.B.B. (Verband
Bayerischer Bienenzüchter)
Es gibt Honiggläser vom VBB mit Twist-off Deckel für 250 g und 500 g
Honig, das jeder Imker mit bayerischem Honig benutzen darf.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Honigkurs.
Der Alleinvertrieb der Honiggläser wird von www.Dachauer-Bienenwelt.de betrieben.
Möchte man auch das Ettikett dazu
benutzen, muss man sich als Mitglied im VBB oder einem seiner
angeschlossenen Vereine anmelden
(z.B. Imkerverein Starnberg).
DBIB (Deutscher
Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.)
Wer sich in der Imkerei erwerbsmäßig orientiert, sollte sich dem Verband anschließen und ihn unterstützen.
Der DBIB ist unsere Berufsvertretung in vielen Belangen, organisiert mehrere Tagungen und Messen
deutschlandweit für die Imkerei und setzt sich für eine bienen- und imkerfreundliche Politik ein.
Gesetze und Verpflichtungen
- Berufsgenossenschaft
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- kein Glas Honig ohne Etikett
- Gesetze und Verordnungen
- Hygiene in Imkereibetrieben
Versicherungspflicht in der Berufsgenossenschaft
- wichtig: eine relativ günstige Unfallversicherung für den Imker
einschließlich alle, die ihm zur Hand gehen, ohne dass diese Personen
vorher gemeldet werden müssen. Informieren Sie sich bei der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung (www.svlfg.de)!
Steuerpflicht - Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Achtung: das sind zwei völlig unterschiedliche Steuern!
Einkommensteuerpflicht ab 30 Wirtschaftsvölker
- wichtig: unter 30 Wirtschaftsvölker (Ableger zählen nicht dazu) zählt
die Imkerei beim Finanzamt zur Liebhaberei und es muss nichts
versteuert werden (keine Einkommensteuer!).
Zwischen
30 und 70 Völker werden pauschal 1000 Euro als Einkommen
berechnet (§13a ESTG), die in der Einkommensteuererklärung anzugeben
sind und versteuert werden müssen (Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft). Bei einem Einkommen bis 30.700 Euro bei
Einzelpersonen (oder das doppelte bei zusammen veranlagten Ehepartnern)
gibt es 900 Euro Freibetrag für die Landwirtschaft (bei zusammen
veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich der Freibetrag).
Ab dem 71. Wirtschaftsvolk müssen die Einnahmen und Ausgaben
nachgewiesen bzw. belegt und das tatsächliche Einkommen versteuert
werden.
Ratsam ist, sich das Buch vom Imkerei-Steuerexperten Werner Burkhart zu
besorgen um alle Vorschriften und Regeln zu kennen. Die Imkerei zählt
zur Landwirtschaft. Es ist sinnvoll, wenn man sich hier gut beraten
lässt, falls man es nicht selbst recherchieren will. Ein "normaler"
Steuerberater kennt sich leider damit nicht aus (auch wenn er das
vielleicht behauptet!). Ich spreche hier aus Erfahrung!
Seit
1.7.15 muss man zudem ein Inventarverzeichnis für die Landwirtschaft
(und dazu zählt ja die Imkerei) für immaterialle Güter anlegen (d.h.
Immobilien, Rechte, Anteile etc.).
Umsatzsteuer: Da
wir Imker Landwirte sind, können wir den Honig oder andere
selbsterzeugte Urprodukte (Pollen, Wachs, Ableger, Königinnen) mit der
Umsatzsteuer von 10,7 % auf der Rechnung ausweisen und müssen diese
Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen, da die Aufwendungen mit
dem gleichen Steuersatz dagegen "gerechnet" werden. Das gilt jedoch nur
für
selbst erzeugte Urproduktion. Bei zugekauften Produkten, z.B.
Honigbonbons oder Propoliscremes gilt das nicht. Auch hier hilft das
Büchlein von Werner Burkhart, da es doch so einige Mindest- oder
Höchstgrenzen zu beachten gibt.
Rechnung: welche Angaben muss sie enthalten?
Eine Kleinbetragsrechnung (seit 1.1.17 bis max. 250 Euro) muss folgende Angaben enthalten:
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/UStDV/33.html)
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens (also des Imkers)
2. das Ausstellungsdatum
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang
und die Art der sonstigen Leistungen (z.B. 12 Gläser Blütenhonig a. 500
g) und
4. das Entgelt und den darauf entfallenen Steuerbetrag für die
Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenen
Steuersatz (für die Landwirtschaft 10,7 %) oder im Fall einer
Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder
sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (z.B. so: "Laut §19
Kleinunternehmergestzt mehrwertsteuerbefreit")
also im Klartext: den Rechnungsbetrag und den Steuersatz (10,7%)
z.B.
Summe
110,70 Euro
darin enthalten 10,7 % MwSt
oder alternativ mit allen Angaben:
Netto
100,00 Euro
10,7 % MwSt
10,70 Euro
Gesamt
110,70 Euro
Musterrechnungen siehe link weiter unten
Rechnungen über 250 Euro müssen folgende Angaben enthalten:
(Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/)
die zusätzlich zur Kleinbetragsrechnung anzugebenden Informationen sind fettgedruckt:
Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung (z.B. mit der pauschalen Angabe: "Lieferdatum entspricht dem Rechungsdatum")
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (z.B. Skonto)
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Musterrechnungen siehe: https://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/steuern/Musterrechnungen2007.pdf
Noch ein Tipp: um nicht vor anderen Unternehmen "gläsern" zu
wirken, sollte man sich eine UID Nr. beim Finanzamt besorgen. Das hat
mir mein Steuerberater (der sich landwirtschaftlich gut auskennt)
geraten. Eine normale Steuernummer kann von einem guten Steuerberater
relativ einfach "ausgehorcht" werden, d.h. dass er angeblich sehr
schnell in Erfahrung bringen kann, was hinter der Steuernummer sonst
noch für Einkünfte/Informationen stecken.
Keine Angst vor dem Finanzamt: wenn Sie als Landwirt eine UID Nr.
beantragen, bekommen Sie zwar einen dicken Fragebogen vom Finanzamt.
Aber in der Regel kann man mit denen sprechen und ihnen erklären, dass
sich ja nichts ändert und man die Nummer ja nur für die Angabe auf der
Rechnung benötigt. Bei mir hat das gereicht und ich musste den Bogen
nicht ausfüllen, allerdings musste ich mich mit dem zusändigen
Sachbearbeiter verbinden lassen, bzw. der Mann am Telefon hatte bei
diesem nachgefragt. Einfach freundlich bleiben und nicht abwimmeln
lassen!
Erklären muss man die Umsatzsteuer erst, wenn man über 17.500 Euro Umsatz pro Jahr hat.
Kein Glas Honig ohne Etikett
Jedes Glas Honig, das man verkauft oder auch verschenkt, also alles was
man nicht selbst innerhalb der eigenen Familie verbraucht, wird "in
Verkehr gebracht". D.h. es muss den Anforderungen eines Produkts
gerecht werden, das auf den freien Markt kommt. Es muss immer ein
Etikett haben, das alle Angaben benötigt die vorgeschrieben sind (siehe
Fertigpackungsverordnung) und die Angaben müssen auch in der
entsprechenden Größe abgedruckt sein (z.B. die Angabe von 500 g, muss
mindestens 4 mm hoch sein)
D.h. hier man kommt mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen in Kontakt
z.B.
sowie
darüber hinaus natürlich noch einige mehr, aber das würde nun für den Anfang doch zu weit führen....
man sollte dazu auch mal hier reingesehen haben (diese Lektüre ist sehr empfehlenswert):
Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben
das wurde von den Österreichern
erarbeitet und ist wirklich prima! Es wir bei uns angewendet und auch
von fachlicher Seite weiter empfohlen.
Es sind Checklisten enthalten, die man sich ausdrucken und unterschrieben in einem Ordner aufbewahren sollte,
bzw. die man für die Praxis verwenden kann. So kann man nachweisen,
dass man weiß was man tut, wenn man Lebensmittel herstellt und sie "in
Verkehr bringt".
Da es aus Österreich kommt, darf man sich nicht wundern, dass auch
Propolislösung oder andere Produktherstellungen enthalten sind, denn
dort wird es aus "alter Praxis" heraus noch geduldet, dass die Imker
verschiedene Produkte herstellen und verkaufen, die bei uns noch nie
und aufgrund des EU-Rechts auch dort nicht mehr so hergestellt und
verkauft werden dürfen (u.a. Propolislösung, Propoliscreme,
Lippenpflegestifte, etc.).
Hilfreich beim Thema Hygiene ist auch diese Adresse: Gute Hygiene-Praxis für Hobbyimker von www.die-Honigmacher.de
Adelheid Maria Klein, Imkermeisterin
Diverses
Bienentransport in neuen
Dadant-Beuten von Adelheid Maria Klein
Erste
Hilfe bei Bienenstich von AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Blühkalender,
Pollen Bestimmung von www.die-honigmacher.de
Seite zuletzt aktualisiert am 21.04.2020