Start Seite Home Page Start


Infos und Links für Imker-Anfänger und Fortgeschrittene

Bücher / Kurse Online
Empfehlenswerte Bücher
Infomaterial, Kurse, ...
Imkereibedarf
Meldung Veterinäramt, Anzeigepflicht Krankheiten, Betriebsnummer, Förderung

Verbände
Gesetze und Verpflichtungen

Diverses


Bücher / Kurse Online

Über uns und Kurz-Info "Der Bien"

Einführung in die Imkerei: WikiBooks Online

Einführung in die Imkerei: WikiBooks Download als PDF

Die Honigmacher - Schnupperkurs




Empfehlenswerte Bücher


    Imkern Schritt für Schritt: Für Einsteiger und Jungimker;  Herausgeber: Kaspar Bienefeld

    Ökologisch Imkern: Einfach imkern nach den Regeln der Natur; Autor Claudia Bentzien

    Imkern mit Dadant; Autor Reiner Schwarz  (für Fortgeschrittene, Dadantbetriebsweise)

    Der Wochenend-Imker: Eine Schule für das Imkern mit Magazinen;  Autor Karl Weiß

    Einfach imkern: Leitfaden zum Bienen halten;  Autor: Dr. Gerhard Liebig

   
Für Fortgeschrittene:

    Imkern mit angepasstem Brutraum (heißt auch Imkern im Einklang mit der Natur, Arbeitsweise von Bruder Adam);
    nach Hans Beer, Autor: A+G Seifried; Leider etwas schwierig zu lesen, am besten versteht man es, wenn man den Kurs bei Hans Beer besucht hat.
   
    Meine Betriebsweise: Erfolgreich imkern wie im Kloster Buckfast; Autor: Bruder Adam

    Buckfast-Biene in der angepassten Dadant-Beute: die einfachste Art erfolgreich zu imkern (Dadantbetriebsweise)
 


Infomaterial, Kurse, ...


LWG Bayern, Fachzentrum Bienen (Viele Infos, ausführlich)

Imker Schule Landsberg, Kurs Programm

Imkerschule Warth in Niederösterreich (Facharbeiter und Meister Ausbildung)

Broschüre "Varroa unter Kontrolle"



Imkereibedarf

Es gibt viele, viele, viele Onlineshops, Ladengeschäfte etc. für Imkereibedarf
Wir listen hier eine kleine Auswahl auf, nämlich die, bei denen wir selbst eingekauft und gute Erfahrungen gemacht haben


Dachauer Bienenwelt (unser nächstgelegenes Ladengeschäft für Imkereibedarf, hier lassen wir unser Wachs zu Mittelwänden umarbeiten)

Imkertechnik Wagner (hier beziehen wir unsere Beuten)

Holtermann (breites Angebot)

Bienen Voigt & Warnholz (breites Angebot)

Geller (breites Angebot)

Imkereigeräte Forthofer Österreich (hier beziehen wir unsere Edelstahl-Honiglagereimer, aber Achtung, sind etwas scharfkantig am Deckel)

WSE Werner Seip (bietet Wachs auch in "Bio Qualität")

Imkereibedarf Muhr
hiess früher "Die Oberpfalzwabe" (bietet Wachs auch in "Bio Qualität" und im kleinen Zellenmaß)

Naturfarbe365 (hier beziehen wir Farben, wir verwenden die Holzlasur " AURO Aqua-160 " )

rebio   Bio Zucker

dreher|bio Bio Zucker

weitere Bio Zucker Lieferanten bisher:
    Rapunzel Naturkost, 87764
Legau
    Hipp, 85276 Pfaffenhofen

Newstartcenter
(hier beziehen wir unseren Davert Bio-Puderzucker)

Pretsch von Lerchenhorst (Großhandel Honiggläser, liefert Paletten günstig ins Haus)

Schiller & Mayer (Glas Großhandel; Honiggläser, schöne Deckel, Flaschen etc.)


Für den Ausbau unseres Verarbeitungsraums hatten wir u.a. folgende Lieferanten:

Die weiße genoppte Wandverkleidung heißt Isotherm und kommt von der Firma Pastnerit in Krems (Österreich).
Man kann die Platten in der Breite von 125 cm kaufen, die Höhe wird wie gewünscht zugeschnitten (wir haben 200 cm genommen). Die Berechnung des kompletten Materials hat Pastnerit
anhand der Raummaße übernommen und das hat alles prima geklappt (Kleber, Verbindungsleisten, etc.)

Verarbeitungsraum für Honig



Meldung beim Veterinäramt, Meldung von Krankheiten, Betriebsnummer, Förderung

Formular: Meldung der Bienenvölker nach § 1a der Bienenseuchenverordnung manche Veterinärämter haben eigene Meldeformulare, bitte beim zuständigen Landratsamt nachfragen

Drei Krankheiten der Bienen sind anzeigepflichtig nach der Bienenseuchenverordnung:
weitere Infos dazu finden Sie hier:  Bienenseuchenverordnung.


Formular: Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer  (zu Beantragen beim zuständigen AELF)

         (AELF) Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern (AELF)

Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung

Förderung der Teilnahme am Kontrollverfahren für Öko-Imker Achtung: der Antrag muss ab 2017 für das Folgejahr (erstmals 2018) bereits bis September 2017 gestellt werden!


Verbände

D.I.B (Deutscher Imkerbund e.V.)
 Das DIB-Honigglas ist deutschlandweit sehr bekannt und hat nach Angaben des DIB eine Rücklaufquote von rund 90 %,
 d.h. fast alle Gläser werden wieder zurück zum Imker gebracht. Leider hat dieses Glas einen Plastikdeckel mit Karton-Deckeleinlage
 und ist damit nicht zu 100 % luftdicht. Für frisch abgefüllten Honig eignet es sich trotzdem gut.
 Vorraussetung zur Nutzung des DIB Glases ist due Absolvierung des Honogkurses.

LVBI (Landesverbandes Bayerischer Imker e.V.)

V.B.B. (Verband Bayerischer Bienenzüchter)
  Es gibt Honiggläser vom VBB mit Twist-off Deckel für 250 g und 500 g Honig, das jeder Imker mit bayerischem Honig benutzen darf.
  Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Honigkurs.
  Der Alleinvertrieb der Honiggläser wird von www.Dachauer-Bienenwelt.de betrieben.
  Möchte man auch das Ettikett dazu benutzen, muss man sich als Mitglied im VBB oder einem seiner angeschlossenen Vereine anmelden
  (z.B. Imkerverein Starnberg).


DBIB (Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.)
  Wer sich in der Imkerei erwerbsmäßig orientiert, sollte sich dem Verband anschließen und ihn unterstützen.
  Der DBIB ist unsere Berufsvertretung in vielen Belangen, organisiert mehrere Tagungen und Messen
  deutschlandweit für die Imkerei und setzt sich für eine bienen- und imkerfreundliche Politik ein.


Gesetze und Verpflichtungen

Versicherungspflicht in der Berufsgenossenschaft - wichtig: eine relativ günstige Unfallversicherung für den Imker einschließlich alle, die ihm zur Hand gehen, ohne dass diese Personen vorher gemeldet werden müssen. Informieren Sie sich bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (www.svlfg.de)!

Steuerpflicht - Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Achtung: das sind zwei völlig unterschiedliche Steuern!

Einkommensteuerpflicht
ab 30 Wirtschaftsvölker
- wichtig: unter 30 Wirtschaftsvölker (Ableger zählen nicht dazu) zählt die Imkerei beim Finanzamt zur Liebhaberei und es muss nichts versteuert werden (keine Einkommensteuer!).
Zwischen 30 und 70 Völker werden pauschal 1000 Euro als Einkommen berechnet (§13a ESTG), die in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind und versteuert werden müssen (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft). Bei einem Einkommen bis 30.700 Euro bei Einzelpersonen (oder das doppelte bei zusammen veranlagten Ehepartnern) gibt es 900 Euro Freibetrag für die Landwirtschaft (bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich der Freibetrag).

Ab dem 71. Wirtschaftsvolk müssen die Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen bzw. belegt und das tatsächliche Einkommen versteuert werden.
Ratsam ist, sich das Buch vom Imkerei-Steuerexperten Werner Burkhart zu besorgen um alle Vorschriften und Regeln zu kennen. Die Imkerei zählt zur Landwirtschaft. Es ist sinnvoll, wenn man sich hier gut beraten lässt, falls man es nicht selbst recherchieren will. Ein "normaler" Steuerberater kennt sich leider damit nicht aus (auch wenn er das vielleicht behauptet!). Ich spreche hier aus Erfahrung!
Seit 1.7.15 muss man zudem ein Inventarverzeichnis für die Landwirtschaft (und dazu zählt ja die Imkerei) für immaterialle Güter anlegen (d.h. Immobilien, Rechte, Anteile etc.).

Umsatzsteuer: Da wir Imker Landwirte sind, können wir den Honig oder andere selbsterzeugte Urprodukte (Pollen, Wachs, Ableger, Königinnen) mit der Umsatzsteuer von 10,7 % auf der Rechnung ausweisen und müssen diese Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen, da die Aufwendungen mit dem gleichen Steuersatz dagegen "gerechnet" werden. Das gilt jedoch nur für selbst erzeugte Urproduktion. Bei zugekauften Produkten, z.B. Honigbonbons oder Propoliscremes gilt das nicht. Auch hier hilft das Büchlein von Werner Burkhart, da es doch so einige Mindest- oder Höchstgrenzen zu beachten gibt.

Rechnung: welche Angaben muss sie enthalten?

Eine Kleinbetragsrechnung (seit 1.1.17 bis max. 250 Euro) muss folgende Angaben enthalten:
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/UStDV/33.html)

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens (also des Imkers)
2. das Ausstellungsdatum
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen (z.B. 12 Gläser Blütenhonig a. 500 g) und
4. das Entgelt und den darauf entfallenen Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenen Steuersatz (für die Landwirtschaft 10,7 %) oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (z.B. so: "Laut §19 Kleinunternehmergestzt mehrwertsteuerbefreit")

also im Klartext: den Rechnungsbetrag und den Steuersatz (10,7%)
z.B.
    Summe                                         110,70 Euro
    darin enthalten 10,7 % MwSt

oder alternativ mit allen Angaben:

    Netto                                             1
00,00 Euro
    10,7 % MwSt                                  10,70 Euro
    Gesamt                                         110,70 Euro

Musterrechnungen siehe link weiter unten

Rechnungen über 250 Euro müssen folgende Angaben enthalten:
(Quelle: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/)
die zusätzlich zur Kleinbetragsrechnung anzugebenden Informationen sind
fettgedruckt:

Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

Musterrechnungen siehe: https://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/steuern/Musterrechnungen2007.pdf

Noch ein Tipp:
um nicht vor anderen Unternehmen "gläsern" zu wirken, sollte man sich eine UID Nr. beim Finanzamt besorgen. Das hat mir mein Steuerberater (der sich landwirtschaftlich gut auskennt) geraten. Eine normale Steuernummer kann von einem guten Steuerberater relativ einfach "ausgehorcht" werden, d.h. dass er angeblich sehr schnell in Erfahrung bringen kann, was hinter der Steuernummer sonst noch für Einkünfte/Informationen stecken.
Keine Angst vor dem Finanzamt: wenn Sie als Landwirt eine UID Nr. beantragen, bekommen Sie zwar einen dicken Fragebogen vom Finanzamt. Aber in der Regel kann man mit denen sprechen und ihnen erklären, dass sich ja nichts ändert und man die Nummer ja nur für die Angabe auf der Rechnung benötigt. Bei mir hat das gereicht und ich musste den Bogen nicht ausfüllen, allerdings musste ich mich mit dem zusändigen Sachbearbeiter verbinden lassen, bzw. der Mann am Telefon hatte bei diesem nachgefragt. Einfach freundlich bleiben und nicht abwimmeln lassen!
Erklären muss man die Umsatzsteuer erst, wenn man über 17.500 Euro Umsatz pro Jahr hat.


Kein Glas Honig ohne Etikett
Jedes Glas Honig, das man verkauft oder auch verschenkt, also alles was man nicht selbst innerhalb der eigenen Familie verbraucht, wird "in Verkehr gebracht". D.h. es muss den Anforderungen eines Produkts gerecht werden, das auf den freien Markt kommt. Es muss immer ein Etikett haben, das alle Angaben benötigt die vorgeschrieben sind (siehe Fertigpackungsverordnung) und die Angaben müssen auch in der entsprechenden Größe abgedruckt sein (z.B. die Angabe von 500 g, muss mindestens 4 mm hoch sein)

D.h. hier man kommt mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen in Kontakt
z.B.
sowie
darüber hinaus natürlich noch einige mehr, aber das würde nun für den Anfang doch zu weit führen....

man sollte dazu auch mal hier reingesehen haben (diese Lektüre ist sehr empfehlenswert):

Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Imkereibetrieben
das wurde von den Österreichern erarbeitet und ist wirklich prima! Es wir bei uns angewendet und auch von fachlicher Seite weiter empfohlen.
Es sind Checklisten enthalten, die man sich ausdrucken und unterschrieben in einem Ordner aufbewahren
sollte, bzw. die man für die Praxis verwenden kann. So kann man nachweisen, dass man weiß was man tut, wenn man Lebensmittel herstellt und sie "in Verkehr bringt".
Da es aus Österreich kommt, darf man sich nicht wundern, dass auch Propolislösung oder andere Produktherstellungen enthalten sind, denn dort wird es aus "alter Praxis" heraus noch geduldet, dass die Imker verschiedene Produkte herstellen und verkaufen, die bei uns noch nie und aufgrund des EU-Rechts auch dort nicht mehr so hergestellt und verkauft werden dürfen (u.a. Propolislösung, Propoliscreme, Lippenpflegestifte, etc.).

Hilfreich beim Thema Hygiene ist auch diese Adresse: Gute Hygiene-Praxis für Hobbyimker von www.die-Honigmacher.de


Adelheid Maria Klein, Imkermeisterin



Diverses

Bienentransport in neuen Dadant-Beuten von Adelheid Maria Klein

Erste Hilfe bei Bienenstich von AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH


Blühkalender, Pollen Bestimmung von www.die-honigmacher.de




Seite zuletzt aktualisiert am 21.04.2020